Günstigster Logodruck Papier Coffee to Go Becher und Servietten in Deutschland

Diese Seite unterstützt Ihren Browser nur eingeschränkt. Wir empfehlen, zu Edge, Chrome, Safari oder Firefox zu wechseln.

Verpackungsordnung

Die Verpackungsordnung betrifft Serviceverpackungen, die im Einzelhandel verwendet werden, um Waren an Endverbraucher zu übergeben oder zu unterstützen. Dies umfasst verschiedene Arten von Verpackungen wie Brötchentüten, Einwegbecher, Einweggeschirr, Pizzakartons, Pommes-Frites-Schalen usw., sobald sie am Verkaufsort mit Ware befüllt und an den Endverbraucher abgegeben werden.

Gemäß der aktuellen gesetzlichen Verpackungsverordnung sind Serviceverpackungen "lizenzierungspflichtig". Das bedeutet, dass derjenige, der diese Verpackungen befüllt, sich an einem dualen System beteiligen muss, um die Rücknahme der Verpackungen durch anerkannte Anbieter im dualen System sicherzustellen. Für Serviceverpackungen werden Entsorgungsgebühren auf Basis der Materialart und des Einzelgewichts erhoben, die an den anerkannten Anbieter im dualen System entrichtet werden.

Mit der neuesten Novelle des VerpackG, die am 1. Juli 2022 in Kraft trat, ist es nicht mehr möglich, die Registrierungspflicht zu umgehen. Unternehmen, die verpackte Produkte im Einzel- oder Onlinehandel als Erste in Deutschland an Endkunden verkaufen, Unternehmen, die an Endverbrauchsstellen wie Kantinen, Kiosken oder To-Go-Shops liefern oder Zubehörteile verpacken, sowie Versand- und Umverpackungen, die hauptsächlich beim Endverbraucher verbleiben, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren lassen und gegebenenfalls Lizenzgebühren entrichten.

Diese Registrierungspflicht betrifft auch kleine und mittlere Unternehmen, die Produkte verpacken, importieren oder handeln, einschließlich Online-Händler. Gastronomiebetriebe und Läden, die Serviceverpackungen vor Ort befüllen und an Endverbraucher abgeben, müssen sich ebenfalls im Verpackungsregister registrieren und Lizenzgebühren bezahlen.

Beispiele für Serviceverpackungen sind Becher und Tassen für Heißgetränke/Kaltgetränke, Einweggeschirr für verschiedene Speisen, Teller, Schalen, Tabletts, Menü- und Snackboxen, Beutel, Einschläge, Spitztüten, Knotenbeutel und Tragetaschen aller Art.

Die Verpackungsverordnung ermöglicht es Ihnen, entweder selbst den Lizenzierungsprozess durchzuführen oder die Verantwortung an Ihre Lieferanten oder den Hersteller der Verpackung zu übertragen. Wenn Sie die Lizenzierung an uns delegieren, übernehmen wir die Abführung der Entsorgungsgebühren, sobald Sie im LUCID registriert sind und uns den Auftrag zur Übernahme der Lizenzierung erteilen. Es ist wichtig anzumerken, dass dies nicht für Onlinehändler oder Wiederverkäufer gilt. Verkaufsverpackungen müssen lizenziert werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.